Berlin - Für das erste gesundheitspolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag liegt der Referentenentwurf vor: Mit dem "Versichertenentlastungsgesetz" (GKV-VEG) sollen die bisher allein von den gesetzlich Krankenversicherten zu zahlenden Zusatzbeiträge ab 1. Januar 2019 zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden.
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